Aktuelles Gutachten zur Unbedenklichkeit von Zink als Baumaterial an Gebäuden

Zink - zugelassenes Baumaterial

Allgemein handelt es sich bei Titanzink um ein langjährig erprobtes und zugelassenes Baumaterial, das sich durch Langlebigkeit und ökologische Unbedenklichkeit auszeichnet. In einzelnen Baugebieten und Kommunen kann es aufgrund von Unsicherheiten oder Fehlinformationen jedoch dazu kommen, dass Verbote ausgesprochen werden, die den Einsatz von Zink am Bau einschränken. 

Jedoch: Ein generelles Verbot von Zinkblech für den Einsatz als Dacheindeckung, zur Fassadenverkleidung oder für die Niederschlagsentwässerung gibt es nicht.  

Ein aktueller Fachartikel von Herrn Rechtsanwalt Michael Halstenberg beschäftigt sich genau mit dieser Thematik. Der im April 2018 in dem Fachtitel Baurecht veröffentlichte Artikel befasst sich ausführlich mit dem rechtlichen Hintergrund von Zink als Baumaterial an Gebäuden. 

Sollten Sie Fragen dazu haben oder zusätzliche Informationen benötigen, schauen Sie auch auf der neuen Webseite: www.bauzink.de

Zum Thema Baustoff finden Sie dort praktische Informationen und nützliches Wissen zum Einsatz von Zinkblech an Dach, Fassade und in der Dachentwässerung. 


Neues Infoportal bauzink.de